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Lobbyarbeit

Unsere konkrete Lobbyarbeit z.Zt

  • die Lotsenregelung
  • die geplante Ausbildungsreform
  • die Modifizierung des Gutachterverfahrens
  • unser eigenes Terminvergabemodell
  • Abschaffung Kombinationsverbot bei Kombibehandlung
  • Telematik und zentrale elektronische Patientenakte durch dezentrale Patientenakte ersetzen
  • Telematik für Psychotherapeuten

Lotsenregelung
Im Gespräch mit uns hat der SPD-Politiker Karl Lauterbach hat die Ziele erklärt: Man wolle nicht, dass Patienten und Therapeuten neue Hürden aufgebürdet bekommen. Man will, so das erklärte Ziel, schwer psychisch Kranken helfen, die aus dem System der Psychotherapie herausfallen. Beispielsweise Patienten mit schizoaffektiven Störungen, schizophrenen Residuuen usw. Für diese Patienten gibt es häufig nur Angbote z.B. durch Vereine (Gemeindenahe Psychiatrie usw.). Lauterbach hat dem Netzwerk das Versprechen gegeben, im Gesundheitsausschuß durchzusetzen, dass

  • diese Ziele klarer formuliert werden und
  • dass die Vorgabe an den Gemeinsamen Bundesausschuß (GB-A), eine „berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung zu regeln”, so die mißverständliche Formulierung, nicht wie von Spahn geplant, in die Psychotherapierichtlinie kommt, sondern eine eigenständige Richtlinie wird, an der wir teilnehmen können, aber nicht müssen.

Weise Entscheidung! So wird sichergestellt, dass der alte Lotsen-Blödsinn endgültig im Orkus gelandet ist.

 

Die geplante Ausbildungsreform
Nach dem Gesetzestext fallen die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, zumindest als Berufsbezeichnung ganz unter den Tisch. Das sollte überdacht werden, habe ich den Fachpolitikern geraten, die ich diese Woche aufgesucht habe. Die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen ist kein Teil Psychotherapie, sondern eine eigenständige Anwendung therapeutischer Verfahren, die sich nicht mit den Verfahren der Erwachsenenbehandlung vergleichen läßt und schon gar nicht darunter subsumieren läßt. Die Berufsbezeichnung sollte erhalten blieben oder zumindest geführt werden dürfen. Vielen war es nicht bewußt, dass Eltern, die künftig einen Therapieplatz für ihr Kind suchen, in den Verzeichnissen nur noch den Beruf des „Psychotherapeuten“ vorfinden werden und dann überflüssigerweise viele Erwachsenentherapeuten anrufen, die zwar Kinder und Jugendliche behandeln dürfen, aber nicht können und auch nicht abrechen können. Andererseits finde ich den Zugang zu der Ausbildung nicht differenziert genug und plädiere, auch einen niederschwelligeren Zugang als den Zugang über die Hochschulreife zu überdenken. Eine Gefahr könnte darin bestehen, dass das Psychologiestudium künftig ausdünnt und wesentlich Leerstühle verliert, weil sich junge Menschen schon zu Beginn des Studiums für die Spezialisierung Psychotherapeut entscheiden müssen. Ferner fallen Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Heilpädagogen und Pädagogen dabei aus dem System heraus. Ein Zugang nach dem Bachelor-Abschluß in Psychologie oder Pädagogik etc. sollte überdacht werden. 

 

Modifizierung des Gutachterverfahrens
Alle politischen Vertreter einschließlich Gesundheitsminister jens Spahn konnten von der Notwendigkeit, das Gutachterverfahren zu vereinfachen, überzeugt werden. Es sei zwar „Sache des GB-A“ dies auszugestalten, so Lauterbach von der SPD, aber man könne ja mal ein paar deutlichere Erläuterungen dazupacken, was schon bei anderen Gesetzesänderungen geholfen habe. Und mit Änderungen, so war meine Forderung: konsequente Abänderung des Gutachterverfahrens, dass es von einem Therapeuten in der von den Kassen (schlecht) bezahlten 1 Stunde bewältigt werden kann statt in den durchschnittlichen 4 Stunden (nach einer Erhebung von uns aus dem Jahr 2016 – ich persönlich glaube nicht, dass sich die Verkürzung der Antragsberichte auf 2-3 Seiten zeitlich relevant positiv ausgewirkt hat). Optional –und nur auf Wunsch bzw. Wahl des Therapeuten- die Möglichkeit der persönlichen Vorstellung des Therapieanrags beim Gutachter. Aber nur als Wahlmöglichkeit, weil es viele Kolleginnen und Kollegen gibt, die sich schwer tun, zu schreiben, im direkten mündlichen Kontakt alles flüssig und präzise vortragen können. Diese Ideen wollen alle unterstützen.

Wir werden als nächsten Schritt Kontakt mit den Vertetern des GB-A, den Gutachtern selbst und der KBV aufnehmen, um frühzeitig auf die Ausgestaltung des Gutachterverfhrens einfluss nehmen zu können.

 

Eigenes Terminvergabemodell
Gut kommt unsere unsere Initiative für eigene Terminvergabemodelle unter unserer Aufsicht an. Bei der Suche nach finanzieller Unterstützung wurden die Abgeordneten schnell „wortkarg“. Aber das Modell selbst kam gut an und es wurde auch verstanden, warum es wichtig ist, dass dies unter unser Aufsicht bleiben muss. Denkbar wäre eine Kooperation mit den KVen, was mich dann auch wortkarg gemacht hat. Sicherlich etwas worüber man nachdenken kann.

Das antiquierte und noch aus den frühzeitlichen Grabenkämpfen zwischen Psychoanalyse stammende Verbot der Kombination von analytischen Verfahren mit Verfahren der Verhaltenstherapie, was innerhalb einer Einzeltherapie Sinn macht, in einer Kombinationstherapie von Gruppe mit Einzelsitzungen, vor allem, wenn die Kombination bei zwei verschiedenen Therapeuten stattfindet, doch ziemlich hinderlich. Warum sollte nicht ein Patient, der bei einem VTler in Einzeltherapie ist und zusätzlich von einer Gruppentherapie profitieren würde, diese nicht bei einem tiefenpsychlogischen Kollegen machen dürfen. Wurde eingesehen. Erstaunt waren einige, wie sehr sich die Richtungen angenähert haben. Und dass es viele neuere Therapieverfahren gibt, die sich schwer in nur eine der beiden Schubladen stecken lassen.

http://psychotherapie-termine.de

 

Abschaffung Kombinationsverbot bei Kombibehandlung
Das antiquierte und noch aus den frühzeitlichen Grabenkämpfen zwischen Psychoanalyse stammende Verbot der Kombination von analytischen Verfahren mit Verfahren der Verhaltenstherapie, was innerhalb einer Einzeltherapie Sinn macht, in einer Kombinationstherapie von Gruppe mit Einzelsitzungen, vor allem, wenn die Kombination bei zwei verschiedenen Therapeuten stattfindet, doch ziemlich hinderlich. Warum sollte nicht ein Patient, der bei einem VTler in Eizeltherapie ist und zusätzlich von einer Gruppentherapie profitieren würde, diese nicht bei einem tiefenpsychlogischen Kollegen machen dürfen. Wurde eingesehen. Erstaunt waren einige Politiker, wie sehr sich die Richtungen angenähert haben. Und dass es viele neuere Therapieverfahren gibt, die sich schwer in nur eine der beiden (alten) Schubladen stecken lassen. Den Vorschlag will man politisch unterstützen.

 

Telematik und zentrale elektronische Patientenakte durch dezentrale Patientenakte ersetzen
Die Risiken der Patientendaten im Netz werden politisch heruntergespielt. Wir plädieren für eine dezentrale Patientenakte, die im Besitz und unter Kontrolle des Patienten ist.
Ein entsprechendes Modell haben wir selbst entwickelt (https://sichere-patientenakte.de).
Hier gibt es wesentlich sicherere Modelle, die von der Poltik aber nicht gewünscht sind. Häufiges Argument: zu unsicher, was nicht stimmt, wenn man sich die Werte der verwendeten Speicherchips ansieht.

 

Telematik für Psychotherapeuten
Wir drängen darauf, die Telematik-Pflicht für psychotherapeutisch Tätige aufzugeben. Die Mehrheit der angesprochenen Politiker geht davon aus, "Patienten haben ein Recht darauf, dass Ihre psychotherapeutischen Daten in der elektronischen Patientenakte auf dem Server ihrer Krankenkasse gespeichert werden." 
Und: die Verantwortung trage der Patient: "Wenn der Patient unbedingt will, dass seine psychotherapeutischen Daten in der Patientenakte landen, muss er wissen, dass das System wie jedes andere auch, gehackt werden kann." 
Auch hier völlige Unwissenheit über unsere psychotherapeutische Arbeit. Und den Schaden, der angerichtet werden kann.

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